Die Qualzucht ist für Wirbeltiere in Deutschland zwar nach § 11b Tierschutzgesetz – außer für wissenschaftliche Zwecke – verboten, jedoch ist das Verbot so schwammig formuliert, dass es sich in der Realität nicht durchsetzen lässt. Ähnlich war es in den Niederlanden, weswegen das Gesetz dort kürzlich konkretisiert wurde und nun die Zucht von kurzköpfigen Hunderassen verboten ist.
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